Die Schweiz will die Änderungen der EU-Waffenrichtlinie im nationalen Recht umsetzen. In Zukunft müssen alle wesentlichen Bestandteile halbautomatischer Affen einzeln markiert und registriert werden. Damit werden diese Waffen rückverfolgbar gemacht. Dies erhöht die Chance, mit solchen Waffen verübte Verbrechen aufklären zu können. Wer künftig eine halbautomatische Waffe erwerben will, braucht eine Ausnahmebewilligung und muss alle fünf Jahre nachweisen, das diese Waffe noch immer für den deklarierten Zweck im Gebrauch ist. Wer vor 2008 ein Sturmgewehr erworben hat, muss dies innert drei Jahren den Behörden melden. Zudem müssen die Waffenhändler ihre Meldungen elektronisch übermitteln. Mit dieser Gesetzesrevision wird die Schiesstradition unseres Landes nicht gefährdet. Die Schweiz hat namhafte Ausnahmen herausgeholt. So bleiben die Abgabe einer Ordonanzwaffe an Armeeangehörige und die Ausübung des Schiesssports mit einem Sturmgewehr auch nach der Umsetzung der neuen Waffenrichtline möglich.
Die SP AI bekennt sich zu mehr Sicherheit und sagt aus zwei Gründen «Ja» zu dieser verschärften Waffenrichtlinie. Erstens bleibt der Handlungsbedarf im Waffenbereich gross. Gibt es doch in unserem Land im europäischen Vergleich überdurchschnittlich viele Waffen in privatem Besitz. Die meisten dieser Waffen werden weder zu beruflichen noch sportlichen Zwecken gebraucht, sondern stehen ungenutzt herum. Die Wahrscheinlichkeit von Selbsttötungen, Unfällen oder tödlichen Fällen häuslicher Gewalt steigen mit zunehmender Waffendichte. Zweitens wird mit dieser verschärften EU-Waffenrichtlinie die internationale Zusammenarbeit im Schengenraum weiterentwickelt. Das erhöht die Chancen, mit Waffen begangene Verbrechen europaweit aufklären zu können. Denn sämtliche Informationen zur Sicherheit laufen über das Schengener Informationssystem. Damit werden der Schutz vor Schusswaffenangriffen und die Terrorbekämpfung verstärkt.