Vernehmlassung
Steuergesetzrevision (Umsetzung STAF)
Appenzell, 10. Juni 2019
Sehr geehrter Herr Säckelmeister
Sehr geehrte Mitglieder der Standeskommission
Wir bedanken uns für Ihre umfangreiche Information und Dokumentation zur kantonalen Umsetzung der STAF und für die Möglichkeit zur Stellungnahme, die wir gerne wie folgt wahrnehmen.
A Einleitende Bemerkungen
Appenzell Innerrhoden hat mit nur knapp 100 Gesellschaften einen kleinen Anteil an Firmen, welche von der Abschaffung der Steuerprivilegien durch die nationale STAF-Vorlage betroffen sind. Dies zeigt auch die Tabelle aus der Botschaft des Bundesrats zur Steuerreform 17 (SV17) im Anhang (Seite 3). Die kantonale Umsetzung der STAF-Vorlage bevorteilen Unternehmungen und gut Verdienende auf Kosten des Mittelstands und der breiten Bevölkerung. Es werden finanzielle Einbussen für den Staat, die Bezirke und Gemeinden in Kauf genommen: inklusive der Auswirkungen des NFA beim Staat
(-2'577'750 Fr.) und bei den Bezirken und Gemeinden (-1'240'964 Fr.). Es besteht die Gefahr von Steuererhöhungen oder Einbussen bei Aufgaben der öffentlichen Hand. Deshalb liesse sich aus Sicht der SP AI eine auf die Vorgaben der STAF-Bundesvorlage reduzierte kantonale Vorlage mit weniger Ausfällen vertreten. Die SP AI schlägt dazu Anpassungen vor, welche unter Pkt. B ausgeführt werden.
B Landsgemeindebeschluss zur Revision des Steuergesetzes
4.7 Anpassung beim Gewinnsteuersatz und Doppeltarif
Die SP AI kritisieret die doppelte Entlastung bei der Besteuerung der Unternehmensgewinne und Dividenden. Einerseits wird die Teilbesteuerung der Dividenden von aktuell 40% nur auf das vom Bund vorgeschriebene Minimum von 50% angehoben. Andererseits sollen – gemäss Doppeltarif – Unternehmensgewinne, welche im folgenden Geschäftsjahr als Dividende ausgeschüttet werden eine um 25% tiefere Besteuerung erfahren als Gewinne, welche nicht ausgeschüttet werden. Im neu formulierten Artikel 67 Abs. 2 des Steuergesetzes (StG) erhält der Grosse Rat sogar die Kompetenz, diese Reduktion jährlich bis auf 50% auszuweiten. Die durch die Erhöhung der Dividendenbesteuerung von 40% auf 50% geschätzten Mehreinnahmen für den Staat (+355'000 Fr.) und Bezirke / Gemeinden (+329'007 Fr.) werden durch geschätzte Ausfälle beim Gewinnsteuersatz und Doppeltarif beim Staat (-320'000 Fr.) und bei den Bezirken / Gemeinden
(-424'186 Fr.) überkompensiert.
Aus Sicht der SP AI soll diese doppelte Entlastung bei der Besteuerung der Unternehmensgewinne und Dividenden wegfallen. Entweder ist die Teilbesteuerung der Dividenden auf mindestens 60% anzuheben. Bei den Bundessteuern liegt dieser Steuersatz gar bei 70%. Oder Gewinne, welche im folgenden Geschäftsjahr als Dividende ausgeschüttet werden, sollen nicht privilegiert, sondern gleich hoch besteuert werden wie Gewinne, welche im folgenden Geschäftsjahr nicht ausgeschüttet werden und im Unternehmen bleiben.
4. 13 – 4.15 Ausgleichsmassnahmen zu Gunsten natürlicher Personen
Die SP AI begrüsst soziale Ausgleichsmassnahmen zu Gunsten natürlicher Personen bei Kinderdrittbetreuungskosten, Versicherungsprämien und Kinderabzüge für junge Erwachsene. Die vorgeschlagenen grosszügigen Steuerabzüge entlasten jedoch hauptsächlich Leute mit höheren Einkommen und Vermögen. Bei ihnen fallen Abzüge wegen der höheren Steuerprogression stärker ins Gewicht als beim Mittelstand oder bei wenig Verdienenden. Deshalb macht sich die SP AI für Gutschriften – beispielsweise in Form von Kinder- oder Ausbildungszulagen – stark. Diese sind gerechter, weil sie allen die gleichen finanziellen Erleichterungen bringen. Es könnte zudem geregelt werden, dass sich ArbeitgeberInnen, deren Unternehmen von der geplanten Umsetzung der STAF profitieren, an solchen Gutschriften beteiligen. So fallen nicht die gesamten Steuerausfälle dieser sozialen Kompensationen auf den Staat (-1'151’750 Fr.) und die Bezirke und Gemeinden (-1'066'250 Fr.).
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen und grüssen Sie freundlich
Sozialdemokratische Partei Appenzell Innerrhoden (SP AI)