Sicherheit ist uns allen ein grosses Bedürfnis und der Staat steht der Bevölkerung gegenüber in der Pflicht, diese zu garantieren. Gleichzeitig steht der Staat aber auch in der Pflicht, die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte zu schützen, da diese die Freiheit der Menschen sichern. Zwischen Verbrechensprävention und Grundrechtsschutz entsteht damit automatisch ein Spannungsfeld, in welchem sich die Politik bewegen muss.
Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) werden die Grundrechte und somit die Freiheit des einzelnen aber klar verletzt. Die Verschärfungen der Überwachung stehen unter der Prämisse, dass mehr Überwachung automatisch zu mehr Sicherheit führt. Dies ist ein Trugschluss. Weiter noch: Durch den stetigen technologischen Fortschritt werden laufend neue Möglichkeiten zur Überwachung entwickelt. Den Pfad des Ausbaus der Überwachung einzuschlagen ist daher umso problematischer und der Trend gefährlich: Die Verschärfung des BÜPF missachtet den verfassungsrechtlichen Persönlichkeitsschutz.
Die SP Schweiz, die sich immer vehement für die Grundrechte stark gemacht hat, positioniert sich daher klar gegen diese Verschärfungen.
Bundesgesetz betr. Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)
Die Resolution der SP AI «Für Freiheit und Sicherheit - Nein zum Schnüffelstaat» zu Handen des Parteitags der SP Schweiz vom 28. Juni 2014 in Winterthur wurde von den Delegierten mit 135 zu 74 Stimmen angenommen.
22. Mär 2015