Sehr geehrter Herr Landammann
Sehr geehrte Mitglieder der Standeskommission

Wir bedanken uns für die Möglichkeit einer Stellungnahme zur Vernehmlassung der Revision des Baugesetzes, die wir wie folgt wahrnehmen:

Die Sozialdemokratische Partei Appenzell Innerrhoden (SP AI) ist mit der Stossrichtung und vielen Neuerungen dieser Revision zur Beschleunigung und Vereinfachung der Bauverfahren einverstanden. Im Folgenden bringt sie ihre Änderungsvorschläge an.

Art. 81 Abs. 1
Die Verkürzung der Frist, während der ein Baugesuch öffentlich aufgelegt werden muss, wird unnötigerweise von bisher 20 Tagen auf 14 Tage verkürzt. Aus Sicht der SP AI ist es sinnvoll, diese Frist bei der bisherigen Regelung von 20 Tagen zu belassen. Damit besteht die Möglichkeit, mit weniger Zeitdruck die Baugesuche seriös zu prüfen, ohne dass dadurch das Ziel der Gesetzesrevision, Bauverfahren zu beschleunigen, entscheidend beeinträchtigt wird.

Art. 81 Abs. 1bis
Die SP AI begrüsst, dass neben der Auflage vor Ort neu auch Veröffentlichung von Baugesuchen im Internet vorgesehen sind. Beim künftigen Gesetzestext: «Zusätzlich zur Auflage an ihrem Sitz kann die Baubewilligungsbehörde die vollständige oder teilweise Auflage im Internet vorsehen», sollte die Kann-Form verbindlicher ausformuliert werden. Zum Beispiel: «Zusätzlich zur Auflage an ihrem Sitz sieht die Baubewilligungsbehörde die vollständige oder teilweise Auflage im Internet vor.» Die Publikation der Baugesuche im Internet ist aus Sicht der SP AI zeitgemäss und aus Datenschutzgründen verantwortbar. Zumal in der Verordnung zum Baugesetz im ebenfalls neu formulierten Art. 80 Abs. 6 vorgesehen ist, bei Veröffentlichungen der Auflage im Internet einzelne persönlichkeitsbezogene Angaben abzudecken.


Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme unserer Stellungnahme.
Freundliche Grüsse
Sozialdemokratische Partei Appenzell Innerrhoden (SP AI)
                
Martin Pfister    Daniela Mittelholzer
Präsident          Vizepräsidentin und Co-Parteisekretärin

27. Mai 2024