Vernehmlassung
Revision der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (Unterflurbehälter)

Appenzell, 1. Juni 2021

Sehr geehrter Herr Landammann
Sehr geehrte Mitglieder der Standeskommission

Wir bedanken uns für die Möglichkeit einer Stellungnahme zur gesetzlichen Grundlage über die Errichtung von Unterflurbehältern zur Abfallentsorgung, die wir wie folgt wahrnehmen.

Einleitende Bemerkungen
Die Sozialdemokratische Partei Appenzell, Innerrhoden (SP AI) begrüsst die Umsetzung eines flächendeckenden Unterflurbehälternetzes. Diese Entsorgungsstellen ermöglichen eine flexible Entsorgung der Kehrichtsäcke. Wichtig ist, dass die Erreichbarkeit dieser zentralen Unterflurbehälter – wie vom Bundesgericht festgehalten – zumutbar ist (siehe Anmerkung zu Art. 10bis Abs. 1).

Die SP AI unterstützt auch die weiteren in der Botschaft der Standeskommission aufgeführten Vorteile – insbesondere die Vermeidung von Littering durch zu früh bereit gestellte Abfallsäcke, die von Tieren zerrissen werden.

Die SP AI sieht mit diesem neuen Entsorgungssystem noch weitere in der Botschaft nicht erwähnte Vorteile:

Durch direktes Anfahren dieser zentralen Unterflurbehälter können nicht nur – wie in der Botschaft erwähnt – Kosten gespart werden. Aus Sicht der SP AI ist dies auch ein Beitrag zu weniger CO2-Ausstoss, wenn auch die Entsorgung der Abfallsäcke durch die Bevölkerung nicht mit zusätzlichen Autofahrten zu den Sammelstellen vorgenommen wird.

Zudem steigt durch direktes Anfahren der zentralen Sammelstellen auch der Arbeitskomfort und die Sicherheit der Mitarbeitenden, die aktuell bei Wind und Wetter im dichten Strassenverkehr die Abfallsäcke einsammeln müssen.

Die Nachteile einer Nichtumsetzung dieses flächendeckenden Unterflurbehälternetzes wären gravierend. Weil der Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal (zuständig für den Bezirk Oberegg) und die A-Region (zuständig für das Innere Land) die Einführung dieses neuen Entsorgungssystem bereits beschlossen haben, könnte Appenzell Innerrhoden – wie in der Botschaft erwähnt – ein Alleigang in der Abfallentsorgung drohen.

Wichtig ist die Zusicherung, dass die Sperrgutabfuhr weiterhin im gewohnten dezentralen Rahmen gewährleistet bleibt. Mit dem angedachten Ausbau des Ökohofs Appenzell, könnte mit erweiterten Öffnungszeiten die Anzahl der Entsorgungstouren für Sperrgut reduziert werden.

Zudem wäre überlegenswert, die Altglasentsorgung ebenfalls in speziellen Unterflurbehältern an einzelnen Kehrichtsammelstandorten zu organisieren. Dies würde das Netz für die Altglasentsorgung verdichten. Zudem kann das Glas in solchen Untergrundbehältern mit weniger Lärmemissionen entsorgt werden als in den herkömmlichen Sammelcontainern.

Art 10bis Abs. 1
Im zweiten Abschnitt dieses Gesetzestextes sollte die Entfernung zur nächsten Sammelstelle genauer umschrieben und festgelegt werden. Für das Siedlungsgebiet könnten die vom Bundesgericht gesetzten Distanzen von 350 – 500 Meter aufgenommen werden. Davon auszunehmen wäre das Streusiedlungsgebiet, in dem auch bereits im aktuellen Entsorgungssystem grössere Distanzen zur nächsten Kehrichtsack-Sammelstelle gelten.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen und grüssen Sie freundlich

Sozialdemokratische Partei Appenzell Innerrhoden (SP AI)

03. Jul 2021