Appenzell, 13. März 2024
Sehr geehrter Herr Landammann
Sehr geehrte Mitglieder der Standeskommission
Wir bedanken uns für die Möglichkeit einer Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung über die gesundheitlichen Dienste in Schulen. Die wir wie folgt wahrnehmen:
Grundsätzliche Bemerkungen
Die Sozialdemokratische Partei Appenzell Innerrhoden (SP AI) unterstützt die Stärkung der Kompetenzen des schulärztlichen Dienstes. Sie begrüsst auf Grund der aufgeführten Gründe (u.a. Mangel an Schulärztinnen / Schulärzten oder Stress v.a. bei jüngeren Kindern im Rahmen der schulärztlichen Reihenuntersuchung von einer fremden Person untersucht zu werden) die Flexibilisierung bei der Organisation der schulärztlichen Vorsorgeuntersuchungen. Es macht aus Sicht der SP AI Sinn, dass jede Schulbehörde massgeschneidert jenes Modell wählen kann, das den Gegebenheiten am besten entspricht (Reihenuntersuchung oder individualisiertes System). Die SP AI unterstützt auch die Möglichkeit für augenärztliche Reihenuntersuchung in der Kindergartenstufe auf freiwilliger Basis. Die SP AI begrüsst die in dieser Totalrevision formulierten gesetzlichen Bestimmungen. Im Folgenden kommentiert und ergänzt (Art. 9; Abs. 1e) sie einige für sie zentrale Gesetzesartikel.
Art. 1 Geltungsbereich
Wichtig ist die weiterhin gesetzlich garantierte schulärztlich und schulzahnärztlich Begleitung der Kinder und Jugendlichen während der obligatorischen Schulpflicht.
Art. 4; Abs. 2 Zuständigkeit Departement
Es macht Sinn, dass bei Bedarf das Departement den Schulen Weisungen im Bereich der Gesundheitsförderung erteilen kann – im Wissen, dass präventive Interventionen am wirkungsvollsten sind, wenn sie nicht top down verordnet werden, sondern mit Einbezug der Betroffenen massgeschneidert umgesetzt werden können.
Art. 7 Kosten
Die SP AI unterstützt die weiterhin garantierte Kostenübernahme Vorsorgeuntersuchungen – unabhängig vom gewählten Modell – gemäss den erlassenen Tarifen von den Schulgemeinden / Schulträgerschaften.
Art. 9 Abs. 1e) Schulärztin und Schularzt
Hier wird die Anordnung durch die Schulleitung von schulärztlichen Untersuchungen bei konkretem Verdacht auf Kindsmisshandlung geregelt. Ergänzend wäre hilfreich, in diesem Zusammenhang auch grobe gesundheitliche Vernachlässigungen / Verwahrlosungen bei Kindern und Jugendlichen – analog der Formulierung in Art. 10 Abs. 2b (Meldepflicht der Lehrpersonen) aufzuführen.
Art. 16 Gutscheine
Das Schaffen der Möglichkeit einer Abgabe von Gutscheinen zur Deckung der Kosten bei privatärztlichen Untersuchung beim individualisierten System ist sinnvoll.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.
Freundliche Grüsse
Sozialdemokratische Partei Appenzell Innerrhoden (SP AI)
Martin Pfister Daniela Mittelholzer
Präsident Vizepräsidentin und Co-Parteisekretärin