Ausländerinnen und Ausländer, die – wie ihre Eltern – schon in der Schweiz geboren sind, sollen die Möglichkeit bekommen, sich in einem erleichterten Verfahren einbürgern zu lassen. Dieser Schritt ist längst überfällig, er stärkt unsere Demokratie und ist ein wichtiges Zeichen für alle Betroffenen, die hier geboren und hier zuhause sind. Deshalb fasste die Sozialdemokratische Partei Appenzell Innerrhoden (SP AI) an ihrer Parteiversammlung einstimmig die JA-Parole.

Diese Menschen gehören in die Schweiz
Ausländerinnen und Ausländer, deren Familien seit drei Generationen in der Schweiz leben, gehören zu uns. Sie haben oft kaum mehr eine Verbindung zur Heimat, Kultur und Sprache ihrer Grosseltern. Sie wohnen, studieren, arbeiten und leben hier, sind gut integriert, sprechen unsere Sprache und kennen das Land ihrer Grosseltern meist nur noch von den Ferien. Nichts unterscheidet sie von Jugendlichen mit Schweizer Pass. Aus diesem Grund sollen sie bis zum Alter von 25 Jahren die Möglichkeit einer erleichterten Einbürgerung erhalten.

Demokratie und Mitbestimmung werden gestärkt
Wenn Personen am politischen Leben teilnehmen wollen, soll ihnen die Möglichkeit zur Einbürgerung nicht erschwert werden. Aus demokratiepolitischer Sicht ist die Vorlage ein grosser Fortschritt. Es ist nicht richtig, dass rund zwei Millionen Menschen ohne Schweizer Pass von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen sind. Wir dürfen den Einbürgerungswilligen nicht unnötig Steine in den Weg legen. Mit einem Ja zur Vorlage erfolgte die Einbürgerung von Jugendlichen der „dritten Generation“ viel rascher und die kantonalen Verfahren würden vereinheitlicht.

Keine automatische Einbürgerung
Trotz Vereinfachung der Verfahren, werden auch in Zukunft nur diejenigen eingebürgert, die festgelegte Kriterien erfüllen und gut integriert sind. Automatische Einbürgerungen gibt es nicht. Zudem können nur Ausländerinnen und Ausländer von der erleichterten Einbürgerung Gebrauch machen, die hier geboren sind und belegen können, dass mindestens ein Grosselternteil in der Schweiz geboren worden ist oder ein Aufenthaltsrecht besessen hat und mindestens ein Elternteil eine Niederlassungsbewilligung hat. Ein Gesuch kann bis zum Alter von 25 Jahren eingereicht werden.

Ein positives Zeichen setzen
Mit der Möglichkeit zur erleichterten Einbürgerung zeigen wir diesen Menschen, die seit vielen Jahren in der Schweiz leben, dass sie dazugehören. Es geht bei dieser Abstimmung auch darum, ein positives Zeichen – ein Zeichen gegen Abschottung und Fremdenfeindlichkeit – zu setzen. Jugendliche sollen sich hier zuhause fühlen und unser Vertrauen spüren. Genau dieses Vertrauen bringen wir ihnen mit einem «Ja» entgegen.

05. Feb 2017