Die Stempelsteuer von einem Prozent, wird vom Bund erhoben, wenn inländische Unternehmen mit Wertschriften handeln. Bei Firmengründungen oder Kapitalerhöhungen gilt eine Freigrenze von einer Million Franken, bei Firmensanierungen von zehn Millionen Franken.
Im Jahre 1993 wurde die Mehrwertsteuer, welche jede Person beim Kauf von Waren bezahlen muss, eingeführt. Finanztransaktionen wurden davon ausgenommen. Dafür wurde dort als Kompromiss die Stempelsteuer beibehalten. Während die Mehrwertsteuer mehrfach auf aktuell 7,7 Prozent erhöht wurde, gab es bei der Stempelsteuer laufend Senkungen. Die Finanzlobby arbeitet seit Jahren an einem tiefgreifenden Umbau unseres Steuersystems. Es sollen nur noch Lohn, Rente und Konsum besteuert und das Kapital von Steuern befreit werden, wie im Strategiepapier «Steuerstandort Schweiz» der Eidgenössischen Finanzverwaltung festgehalten wird. Die neuste Etappe dieses dreisten Plans ist die Abschaffung der Stempelsteuer, über die am 13. Februar abgestimmt wird.
Von dieser Abschaffung profitieren nur 0,3 Prozent aller Unternehmen in unserem Land – darunter auffallend viele Investmentgesellschaften und Immobilienfirmen. Gleichzeitig führt sie zu jährlich wiederkehrenden Steuerausfällen von 250 Millionen Franken. Dies ist ungerecht und volkswirtschaftlich schädlich. Denn der breiten Bevölkerung drohen höhere Steuern oder Abgaben. Zudem fehlt ihr dieses Geld in der Tasche und schmälert die Kaufkraft. Darunter würden auch viele kleine Unternehmen wie Handwerksbetriebe oder Restaurants leiden. Die SP AI setzt ein deutliches Zeichen gegen einen weiteren Schritt im Plan, nur noch Lohn, Rente und Konsum zu besteuern. Sie sagt «Nein» zur Abschaffung der Stempelsteuer – «Nein» zu einem weiteren Steuer-Bschiss, von dem nur wenige auf Kosten vieler profitieren.