Die Steuersätze für Konzerne wurden seit 1980 weltweit durchschnittlich mehr als halbiert. Aktuell können international tätige Konzerne ihre Steuern in dem Land bezahlen, wo die Steuersätze am günstigsten sind. Deshalb führt die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) auf Beginn des Jahres 2024 eine Mindeststeuer von 15 Prozent für international tätige Konzerne mit einem jährlichen Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro ein. Dies ist sinnvoll, weil sie dem internationalen Steuerdumping entgegentritt.
In der Schweiz haben die meisten Kantone Unternehmenssteuersätze unter 15 Prozent. Deshalb wird die OECD-Mindeststeuer in unserem Land mehr Einnahmen generieren. Diese Steuerreform ist von der OECD bereits beschlossen. Am 18. Juni stimmen wir nur noch über die vom Parlament beschlossene Umsetzung für die Schweiz ab. Diese Vorlage sieht eine zu einseitige Verteilung der zu erwartenden Mehreinnahmen vor. Davon profitieren vor allem Standortkantone von Konzernen wie Zug und Basel-Stadt. So bezahlt Zug beispielsweise zusätzlich eingenommene Millionen direkt Konzernen wie Glencore zurück. Es besteht auch die Gefahr, dass die wenigen Gewinnerkantone Standortvorteile erhalten und den Steuerwettbewerb zusätzlich anheizen.
Bei einem «Nein» am 18. Juni kann das Parlament rasch eine ausgewogenere und gerechtere Umsetzung der OECD-Mindeststeuer beschliessen. Gemäss Informationen aus dem eidgenössischen Finanzdepartement, kann die Vorlage bereits in der Herbstsession vom Parlament korrigiert und im März 2024 an die Urne gebracht werden. Die Steuerreform würde dann rückwirkend – wie von der OECD geplant – auf Beginn 2024 in Kraft gesetzt, was rechtlich zulässig wäre. Somit besteht keine Gefahr, dass Schweizer Grossunternehmen ihre Steuern nicht mehr in unserem Land bezahlen, wie Befürworter dieser einseitigen Vorlage fälschlicherweise behaupten. Deshalb sagt die SP AI «Nein» zu dieser unausgewogenen Umsetzung und fordert eine Neuauflage, von der die gesamte Bevölkerung profitiert.