Die AHV, einer der wichtigsten Pfeiler unseres Sozialstaates, bildet die erste Säule unserer Altersvorsorge, welche auf dem Dreisäulenprinzip basiert. Die Mehrheit unserer RentnerInnen ist auf die AHV angewiesen. Heute lebt sogar jede dritte Frau und jeder achte Mann im Pensionsalter nur von der AHV-Rente. Die Renten der zweiten Säule, unserer Pensionskassen, stehen heute massiv unter Druck (Appenzeller Volksfreund / Samstag, 8. Juni 2013, S.3: „Umwandlungssatz geht ans Lebendige“). Zudem ist die dritte Säule, die freiwillige Selbstvorsoge, mehr Steuerschlupfloch für Gutverdienende als Altersvorsorge für Menschen mit kleinerem Einkommen.
Erfolgsmodell AHV
Die AHV ist die effizienteste und sozialste Altersvorsorge. Bei keinem anderen Sozialwerk kommt der Solidaritätsgedanke stärker zum Tragen. Einerseits zwischen den Generationen, indem alle bis zur ihrer Pensionierung Lohnbeiträge einzahlen, welche direkt den RentnerInnen zugutekommen. Dies im Vertrauen darauf, dass spätere Generationen dieses Werk weiterführen werden. Andererseits findet ein Ausgleich zwischen Arm und Reich statt. Alle, ob sie Millionen kassieren oder nur wenig verdienen, zahlen 4,2 Lohnprozent auf ihrem ganzen Erwerbseinkommen. Besserverdienende entrichten also mehr Beiträge, als zur Finanzierung ihrer eigenen Rente nötig wäre, während schlechter gestellte Versicherte mehr Leistung beziehen als ihren Beiträgen entsprechen würde. Zudem spielt auch die Solidarität zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgerberInnen, indem sie gleichermassen AHV-Beiträge einzahlen.
Die AHV-Renten werden alle zwei Jahre der Teuerung angepasst. Seit 1975 wurden sie jedoch nicht mehr grundsätzlich erhöht. Deshalb hinken sie immer mehr der wirtschaftlichen Entwicklung und den Löhnen hinterher. Heute können viele Menschen mit ihrem Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule im Alter ihr gewohntes Leben nicht mehr angemessen weiterführen, wie es unsere Bundesverfassung fordert. Deshalb verlangt die AHVplus-Initiative eine Stärkung der AHV durch einen Zuschlag von 10 % auf allen AHV-Renten. Dies bedeutet eine maximale Rentenerhöhung für Alleinstehende um rund 200 Fr. und für Ehepaare um rund 350 Fr. pro Monat. Diese einfache und klare Forderung für bessere Altersrenten lässt sich schnell umsetzen.
Finanzierung gesichert
Bis jetzt schreibt die AHV schwarze Zahlen. Die solidarische Finanzierung der AHV sorgt dafür, dass unsere wichtigste Schweizer Sozialversicherung solide dasteht. Trotzdem wird sie seit Jahren von Sozialabbau-Ideologen schlecht geredet.
Mit der Rentenverbesserung durch diese Initiative werden jährliche Mehrkosten von 3,6 Milliarden Fr. berechnet. Die AHVplus-Initiative ist finanzierbar. Wollte man den Rentenzuschlag ausschliesslich über Lohnbeiträge kompensieren, wären je 0,55 zusätzliche Lohnprozente für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen nötig. Das ist vertretbar, weil dafür alle im Alter von einer deutlich spürbaren Rentenerhöhung profitieren.
Zum Ausgleich dieser Mehrausgaben bestehen auch andere Möglichkeiten. Würden die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge aus der Tabak- und Alkoholsteuer vollumfänglich in die AHV fliessen, statt teilweise in der Bundeskasse zu versickern, stünden der AHV jährlich 2,5 Milliarden Fr. mehr zur Verfügung. Auch die Erhöhung der Mehrwertsteuerer aus dem Jahr 1999 kommt nicht voll der AHV zugute. Der Bund zweigt von diesem AHV-Mehrwertsteueranteil 500 Millionen Franken in die eigene Kasse ab. Auch durch die Einnahmen einer nationalen Erbschaftssteuer, welche zu zwei Dritteln der AHV zufliessen, was eine Volksinitiative fordert, die nächstes Jahr zur Abstimmung kommt, wären jährlich zusätzlich 2 Milliarden Fr. finanziert.
Weitere Informationen zu dieser Initiative gibt es auf www.ahvplus-initiative.ch. Am kommenden Freitag in Oberegg und am Samstag in Appenzell besteht die Möglichkeit, diese Initiative zu unterschreiben und ein Zeichen zu setzen für eine starke AHV und bessere Altersrenten für alle.