Sicherheit ist ein grosses Bedürfnis und der Staat steht der Bevölkerung gegenüber in der Pflicht, diese zu garantieren. Gleichzeitig muss der Staat aber auch die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte schützen, da diese die Freiheit der Menschen sichern. Zwischen Verbrechensprävention und Grundrechtsschutz entsteht damit automatisch ein Spannungsfeld, in welchem sich die Politik bewegt.
Umstrittene Verschärfungen
Der Revisionsentwurf des BÜPF verlangt u.a. die Verlängerung der Frist der Datenspeicherung von aktuell sechs auf zwölf Monate. Zudem ist der Einsatz des Staatstrojaners – ein verstecktes Programm zur Überwachung des Mailverkehrs und der Internettelefonie – ein höchst problematischer Punkt dieser Revision. Die Wahrung des Persönlichkeitsschutzes ist dadurch gefährdet und die Grundrechte des einzelnen werden klar verletzt. Diese Gesetzesverschärfungen sind auch bei Fachleuten umstritten. Sie stehen unter der Prämisse, dass mehr Überwachung automatisch zu mehr Sicherheit führt. Dies ist ein Trugschluss.
Die SP AI hat mit ihrer offen formulierten Resolution grosse Vorbehalte bei dieser Gesetzesrevision angemeldet. Die folgenden Forderungen fanden am Parteitag mit 135 zu 74 Stimmen eine Mehrheit: Die bestehenden Richtlinien für eine Vorratsspeicherung digitaler Daten im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung dürfen keinesfalls aufgeweicht werden. Staatstrojaner sind nicht zuzulassen, zumal die Überwachung dieser digitalen Spürhunde ein ungelöstes Problem darstellt.
Sollte die SP-Fraktion mit diesen Forderungen im Parlament scheitern, erwägt die Partei an einer Delegiertenversammlung die Unterstützung des Referendums gegen das BÜPF.
Die SP AI beobachtet dieses Überwachungsgesetz weiterhin kritisch.