Mit dieser Initiative wird eine maximale Amtszeit der Standeskommissionsmitglieder von zwölf Jahren gefordert. Die SP AI bedauert, dass der Grosse Rat in seiner Session im Oktober 2012 diese Initiative ohne Gegenvorschlag abgelehnt hat. In einem System ohne Gesamterneuerungswahlen ist die Amtszeitbeschränkung ein Weg, um die Meinungsvielfalt in der Regierung zu fördern und um einer Machtkonzentration entgegenzutreten. Nach der massiven Kritik verschiedener Medien am politischen System in unserem Kanton ist ein solcher Kurswechsel angezeigt.
Vielfältigere Vertretungen in der Regierung
Für das Funktionieren einer Demokratie ist es sinnvoll, dass unterschiedliche Gesellschafts- und Interessengruppen vertreten sind. Kürzere Amtszeiten fördern eine breitere Vielfalt von Meinungen. Neue Regierungsmitglieder bringen frische Ideen und neue Ansichten ein. Es besteht auch für jüngere Generationen eine verbesserte Chance, in der Regierung vertreten zu sein.
Eine Amtszeitbeschränkung fördert auch eine bessere Planbarkeit der Regierungstätigkeit und der Zeit danach. Jedes Regierungsmitglied weiss, wie lange es höchstens Zeit hat, Projekte umzusetzen. Noch nicht abgeschlossene Geschäfte können dann neugewählte Mitglieder mit neuen Ideen und Ansichten weiterführen.
Ein zu grosser Wissensvorsprung führt oft zu einem Machtvorsprung, der in Machtmissbrauch kippen kann. Mehrfachfunktionen wie beispielsweise als Mitglied der Standeskommission und als Mandatsträger in Verwaltungsräten führen zu Rollen- und Interessenkonflikten. Es besteht die Gefahr, dass zu viel Macht in den Händen weniger liegt. Wenn wir unseren Kanton auf gute Art ins 21. Jahrhundert führen wollen, sind Korrekturen notwendig. Eine mögliche Form ist ein JA an der Landsgemeinde zu dieser Initiative. Deshalb sagt die SP AI: „ Zwölf Jahre in der Standeskommission sind genug“, und setzt so ein deutliches Zeichen für eine breitere Verteilung der Macht und für mehr politische Vielfalt.