Dieses revidierte Tierseuchengesetz ersetzt die veraltete Gesetzgebung von 1966. Ein Komitee hat das Referendum dagegen ergriffen, welches knapp zu Stande gekommen ist. Deshalb wird am 25. November darüber abgestimmt. Mit dem neuen Gesetz wird die Prävention von Tierseuchen gefördert und wirksam verbessert. Früherkennungs- und Überwachungsprogramme ermöglichen schneller umsetzbare Massnahmen zur Bekämpfung von Seuchen. Zudem wird der Hausierhandel mit Tieren zur Verhinderung von Seuchenverschleppung generell verboten. Im Bereich der Bienengesundheit wird das Engagement durch Professionalisierung und intensivere Ausbildung der Bieneninspektoren gestärkt. Dies ist aktuell ein brennendes Thema, denn in der Deutschschweiz haben die Hälfte der Bienenvölker den vergangenen Winter nicht überlebt.
National einheitliche Regelung
Das revidierte Gesetz ist auf den Grundsatz «Vorbeugen ist besser als heilen», ausgerichtet. Mit einer wirkungsvollen Prävention lassen sich häufig medikamentöse Behandlungen wie Antibiotikakuren oder Impfungen vermeiden. Die Bauern sind grundsätzlich für die Tiergesundheit zuständig. Sie sind aber auf Unterstützung und Informationen über die dazu nötigen Massnahmen angewiesen. Damit diese auch wirksam sind, müssen sie vom Bund koordiniert werden. Prävention und Seuchenbekämpfung müssen übergeordnet geregelt werden, weil diese weder an der Stalltür noch an der Kantonsgrenze haltmachen. Durch eine schweizweit geregelte Leistungsabgeltung von Programmen bei der Tierseuchenbekämpfung können bisherige für Landwirte nicht nachvollziehbare kantonale Unterschiede bei der Finanzierung vermieden werden.
Das revidierte Gesetz hält die Eigenverantwortung der Tierhalter hoch. Ihre Rechte werden über die Ausdehnung der Einsprachemöglichkeiten gegen sämtliche Verfügungen des Bundesamts für Veterinärwesen gestärkt. Das neue Tierseuchengesetz bringt jedoch keine Änderungen im Zusammenhang mit Impfprogrammen sowie Zwangsimpfungen und die Alternativmedizin wird im Gesetz nicht verankert. Zu diesen Themen müssen zukünftig Verbesserungen angestrebt werden. Doch aus Sicht der SP AI überwiegen die Vorteile dieser Gesetzesrevision. Sie teilt die Meinung des Schweizerischen Bauernverbandes und empfiehlt, dieser Vorlage zuzustimmen.