Entlastung der Kantone
Für die Verteuerung spricht, dass bei einer Annahme des Referendum der Netzbeschluss zum Tragen kommt: Der Bund übernimmt in der Folge 387 Kilometer Kantonsstrassen in das Nationalstrassennetz. Damit werden die Kantone finanziell entlastet. Für Unterhalt und Sicherheit dieser Strassen müssen genügend Mittel zur Verfügung stehen. Ein Teil der Erhöhung der Einnahmen aufgrund des höheren Vignettenpreises ist dafür vorgesehen. Der Netzbeschluss wird nur in Kraft gesetzt, wenn die Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes in der Referendumsabstimmung angenommen wird.
Seit 1995 kostet die Vignette 40 Franken
Die Vignette ist seit 1995 unverändert auf 40 Franken festgesetzt und wurde nicht einmal der Teuerung angepasst. Angesichts der Tatsache, dass der motorisierte Individualverkehr (MIV) die selbstverursachten Kosten bei weitem nicht deckt, ist eine Schonung des MIV schwierig zu begründen. Nach Abzug der Kosten für Betrieb und Unterhalt der Strassen bleiben jährlich noch 200 Millionen Franken für den Ausbau übrig. Zurzeit sind 65 Projekte eingereicht mit einem Kostenvolumen von 8 – 10 Milliarden Franken. Davon können mit den aktuellen Vignetteneinnahmen in den nächsten 20 Jahren Projekte im Gesamtrahmen von 4 Milliarden Franken realisiert werden, also nicht einmal die Hälfte der eingereichten Projekte.
Der ÖV ist nicht beteiligt
Die Einnahmen aus der Autobahnvignette fliessen vollumfänglich in den Nationalstrassenbau und kommen nicht dem öffentlichen Verkehr (ÖV) zu Gute, wie beispielsweise die LSVA, die teilweise der ÖV-Finanzierung dient. Mit dem in der parlamentarischen Debatte diskutierten Kompromiss einer Erhöhung auf 70 bzw. 80 Franken wären ausreichend Mittel vorhanden gewesen, um den Netzbeschluss zu finanzieren. In der Schlussabstimmung standen aber nur noch 40 oder 100 Franken zur Debatte.
Strassenkasse nicht auf Vorrat füllen
Die über die Finanzierung des Netzbeschlusses hinausgehenden notwendigen Mittel füllen die Strassenkasse auf Vorrat und könnten damit unter anderem auch dem vom Bundesrat beantragten Bau einer zweiten Gotthardröhre zu Gute kommen Zudem sind mehrere Strassenprojekte, die neu ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden sollen, in den Kantonen umstritten. Es ist fraglich, wie viel die betroffene Bevölkerung noch zu sagen hat, sobald diese Strassen zu Nationalstrassen aufklassiert sind. Weder der Status quo von 40 Franken noch die Erhöhung auf 100 Franken sind politisch eine optimale Lösung, für beides lässt sich dafür bzw. dagegen argumentieren.
Nachhaltige Mobilitätslösungen bieten der öffentliche Verkehr und der Langsamverkehr. Einnahmen auf Vorrat aus dem Verkauf der Autobahnvignette vollumfänglich dem motorisierten Individualverkehr zukommen zu lassen mit dem Risiko, damit umstrittene Strassenprojekte zu finanzieren, ist für die SP AI keine tragfähige Idee. Sie empfiehlt deshalb den StimmbürgerInnen am 24. November 2013 ein Nein in die Urne zu legen.