Auf Grund des Expertenberichts, der eklatante Mängel bei der Innerrhoder Staatsanwaltschaft aufzeigt, hat die Standeskommission gehandelt. In ihrer Medienmitteilung vom 12. September kommuniziert sie die Freistellung des Staatsanwalts, welcher das Verfahren um einen tragischen Todesfall eines Jugendlichen bis zur Verjährung verschleppt hat. Die Standeskommission kündigt die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage mit notwendige Reformen der Rahmenbedingungen und der Arbeitsorganisation bei der Staatsanwaltschaft an. Die SP AI begrüsst diese Korrekturen, welche auch im externen Bericht «Abklärung der Verfahrensabwicklung eines verjähren Falles und Organisationsanalyse Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Innerrhoden» empfohlen werden.
Empörend ist, dass die Standeskommission in ihrer Medienmitteilung mit keinem Wort ihre Rolle als zuständige Aufsichtsbehörde hinterfragt. Unsere direkte Demokratie basiert auf einer korrekt arbeitenden «ausführenden Gewalt» (Standeskommission) wie auch auf einer gut funktionierenden Gesetzgebung (Grosser Rat) und Rechtsprechung (u.a. Staatsanwaltschaft). Dazu gehören wirksame Kontrollorgane. Die Standeskommission hat ihre Aufsicht über den Staatsanwalt vernachlässigt. Damit hat Sie ein unzulängliches juristisches System unterstützt und zur Verjährung dieses tragischen Justizfalls beigetragen. Der Staatsanwalt muss seinen Sessel räumen. Die wahren Opfer dieser Unzulänglichkeiten sind die Angehörigen des tödlich verunfallten Jugendlichen. Die SP AI fragt sich, wann die Standeskommission ihre ungenügende Kontrolle über die Staatsanwaltschaft eingesteht und so mithilft, Vertrauen in die Innerrhoder Justiz zurückzugewinnen.