Die SP AI würdigt die schnelle Bearbeitung der Gesuche für Härtefallunterstützung in Appenzell Innerrhoden. Sie begrüsst, dass bis Ende Februar bereits bewilligte Auszahlungen auch im weiteren Verlauf der behördlich angeordneten Schliessungen ohne erneute Gesuchstellung automatisch für betroffene Betriebe verlängert werden. Gemäss Informationsblatt des Innerrhoder Volkswirtschaftsdepartements erhalten Betriebe, welche mindestens 40 Tage behördlich geschlossen wurden oder einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent während den letzten 12 Monaten oder im Verlauf des Jahres 2020 verzeichnet haben, finanzielle Unterstützung. Die Berechnung dieser À-fonds-perdu-Beiträge erfolgt auf der Basis der ungedeckten Fixkosten wie Sozialversicherungsabgaben, Mieten, Leasing, Fahrzeug- und Betriebsversicherungen, Verbandsbeiträge und weitere Gebühren oder Abgaben. Der Maximalbetrag beträgt 20 Prozent des Umsatzes der betroffenen Sparten. Damit will der Kanton Betriebe, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, unterstützen, um langfristig Arbeitsplätze und die Existenzen der Unternehmen zu sichern.
Vorerst bestand auf Grund der geltenden Handhabung der Wirtschaftsförderung eine vollständige Rückzahlungspflicht, falls Unternehmen innerhalb von zehn Jahren nach Auszahlung des letzten Unterstützungsbetrags geschlossen, ganz oder teilweise verkauft oder ausserhalb des Kantons verlegt werden. Diese Hürde wurde im Verlauf der letzten Woche teilweise abgebaut. Gemäss Rückfrage bei Landammann Roland Dähler hat sich die Wirtschaftsförderungskommission auf Grund verschiedener negativer Rückmeldungen betroffener Unternehmen und Treuhänder nochmals mit diesem Thema befasst. Neu entfallen bei Unterstützungsbeiträgen bis 10‘000 Fr. die kompletten Rückzahlungsbedingungen. Beiträge über 10‘000 Fr. sind weiterhin vollständig – und nicht nur zeitlich anteilmässig – rückzahlungspflichtig, falls es innerhalb dreier Jahre nach der letzten Auszahlung zur Stilllegung des Betriebs oder zur Verlegung ausserhalb Appenzell Innerrhodens kommt. Damit will die kantonale Wirtschaftsförderungskommission verhindern, dass Steuergelder für Betriebe eingesetzt werden, welche in absehbarer Zeit ihren Betrieb schliessen oder den Kanton verlassen.
Für die SP AI ist diese Lockerung der Rückzahlungspflicht ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ziel muss jedoch sein, während der aktuellen Krise diese Hürde für Betriebe mit einem Jahresumsatz unter fünf Millionen Franken vollständig abzubauen. Im Covid-19-Gesetz des Bundes und der zugehörigen Verordnung ist die Auszahlung von Härtefallgeldern zur Überbrückung wirtschaftlicher Notsituationen von Unternehmen als À-fonds-perdu-Beiträge, rückzahlbare Darlehen oder Bürgschaftsverträgen vorgesehen. Dies im Unterschied zu den rückzahlungspflichtigen Corona-Krediten der Banken, welche den Betrieben im Frühling 2020 als erste Liquiditätsnothilfe in der Corona-Krise gewährt wurden. Gemäss Aussage von Landammann Roland Dähler richtet Appenzell Innerrhoden – im Unterschied zu vielen anderen Kantonen – ausschliesslich nicht rückzahlbare À-Fonds-perdu-Beiträge aus. Folglich sollten aus Sicht der SP AI alle Rückzahlungshürden entfallen – zumal sich der Bund an diesen À-fonds-perdu-Beiträgen beteiligt. Aktuell liegt ein Antrag des Ständerats zur Senkung des Kostenanteil der Kantone vor. Es ist vorgesehen, den Kantonsanteil zur Unterstützung von kleineren Betrieben mit einem Jahresumsatz bis zu fünf Millionen Franken auf einen Fünftel zu senken. Der Rest übernimmt der Bund.
Für die SP AI ist klar: Betroffene Betriebe brauchen in der aktuellen Krise finanzielle Unterstützung. Es geht um ihr Überleben. Wer die Kriterien für Härtefallunterstützung erfüllt, sollte sie bedingungslos erhalten. Denn diese Betriebe erfüllen in unserem Kanton während der anhaltenden Krise eine bedeutende Aufgabe. Sie tragen zum Erhalt von Arbeitsstellen, Einkommen und Ausbildungsplätzen bei.