Das Parlament will die Verrechnungssteuer auf Zinsen von Obligationen abschaffen. Diese Vorlage sei zum Nutzen der Schweizer Wirtschaft. Doch davon profitieren nur rund 200 Konzerne oder Grossanleger. KMU wie auch Sparerinnen und Sparer gehen leer aus. Für sie bleibt die Verrechnungssteuer weiterhin bestehen. Diese Bevorzugung für Obligationen-Grossanleger ist nicht nachvollziehbar. Die Verrechnungssteuer wurde eingeführt, um eine korrekte Steuerdeklaration von Zinsen und Dividenden zu fördern. Wer heute in der Steuererklärung seine Kapitalerträge deklariert, erhält die Verrechnungssteuer zurückerstattet. Deren Abschaffung öffnet den Grossanlegern Tür und Tor zur Steuerhinterziehung. Gemäss Bund fehlen bei einer Annahme dieser Vorlage in der Bundeskasse bis zu 800 Millionen Franken pro Jahr. Davon fliessen jährlich mindestens 480 Millionen Franken ins Ausland ab. Diese enormen Kosten wird die Bevölkerung über höhere Steuern und Abgaben oder über einen Leistungsabbau bezahlen müssen. Diese Steuervorlage folgt einmal mehr der Logik der rechten Parlamentsmehrheit: Arbeit, Renten und Konsum steuerlich zu belasten und gleichzeitig das Kapital zu entlasten. Die SP AI sagt «Nein» zu dieser ungerechten Steuervorlage mit weiterem Privileg für den Finanzsektor auf Kosten der breiten Bevölkerung.
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«Nein» zur Abschaffung der Verrechnungssteuer für Grossanleger
Die Sozialdemokratische Partei Appenzell Innerrhoden (SP AI) sagt «Nein» zur ungerechten Abschaffung der Verrechnungssteuer für Grossanleger. Der vom Bund vorausgesagte Verlust von 800 Millionen Franken werden die Bürgerinnen und Bürger über höheren Steuern und Abgaben oder über einen Leistungsabbau bezahlen müssen.
19. Sep 2022