Offensichtlich ist für den bürgerlichen vom Gewerbeverband dominierten Grossen Rat bei der Revision des Steuergesetzes Solidarität ein dehnbarer Begriff. Für Reiche und Aktionäre: Ja! Für jene, die ihr hart erarbeitetes Geld ohne Privilegien versteuern müssen und für Geringverdienende: Nein! Ganz nach dem Motto: «Wer hat, dem wird gegeben.». Verliererinnen und Verlierer sind der Mittelstand und jene, die auf Entlastung am stärksten angewiesen sind.
Für die SP AI gibt es drei Gründe, um die Revision des Steuergesetzes abzulehnen, über die Innerrhoden am 23. August abstimmt.
NEIN zur unsozialen Erhöhung der Steuerabzüge!
Die maximalen Steuerabzüge bei den Kinderdrittbetreuungskosten werden pro Kind von 6000 auf 18’000 Franken erhöht. Die nationale Steuervorlage, über die wir Ende September abstimmen, sieht bereits eine Erhöhung dieses Abzugs auf 25'000 Franken vor. Bund und Kantone schaukeln sich gegenseitig hoch. Es fragt sich, wann Innerrhoden nachziehen wird. Daniela Mittelholzer, Vizepräsidentin SP AI, betont, dass gegen dieses Steuerdumping ein klares Signal gesetzt werden muss. Mittelholzer führt weiter aus: «Was verlockend klingt und als sozialer Ausgleich angepriesen wird, ist ein Steuer-Bschiss. Reiche sparen dank diesen Abzügen deutlich mehr als jene, die auf eine Entlastung angewiesen sind.» Folgende Beispiele illustrieren gemäss Berechnung der eidgenössischen Steuerverwaltung dieses ungerechte System: Ein Ehepaar mit zwei Kindern und gleichverteiltem Bruttoeikommen von 200‘000 Franken sparen1022 Franken Steuern, bei einem Bruttoeinkommen von 60‘000 Franken jedoch nur 442 Franken. Alleinerziehende mit zwei Kindern sparen bei einem Bruttoeinkommen von 200‘000 Franken 2060 Franken Steuern, bei einem Bruttoeinkommen von 60‘000 Franken jedoch nur 1112 Franken. Will man den Familien in unserem Kanton wirklich helfen und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen, schlägt Mittelholzer Gutschriften – beispielsweise in Form von Gutscheinen für die Kita-Betreuung – vor. «Diese kommen allen gleichermassen zugute – ungeachtet ihrer wirtschaftlichen Stärke. Solche Gutschriften entlasten die Budgets der unteren und mittleren Einkommen deutlicher als Steuerabzüge.»
NEIN zum doppelten Steuergeschenk bei Dividenden!
Erstes Steuergeschenk: Unternehmensgewinne, die im Folgejahr als Dividenden ausgeschüttet werden, können mit einem massiv reduzierten Steuersatz versteuert werden. Für das Steuerjahr 2020 hat der Grosse Rat bereits eine Reduktion um 25 Prozent beschlossen. Martin Pfister, Präsident SP AI, ergänzt, dass der bürgerlich geprägte Grosse Rat diese Reduktion bis auf 50 Prozent erhöhen kann.
Zweites Steuergeschenk: Innerrhoden verlangt bei der Dividendenbesteuerung die schweizweit tiefste Bemessung von 50 Prozent. D.h. die Hälfte der Dividenden sind steuerfrei. Pfister betont: «Dieses doppelte Steuergeschenk bei Dividenden ist ungerecht gegenüber jenen, die ihr Einkommen hart erarbeiten und ohne Privilegien versteuern müssen. Zumal Dividenden auch noch von Sozialabgaben wie AHV- und IV-Beiträgen befreit sind.»
NEIN zu Steuerausfällen von 4,5 Millionen Franken pro Jahr!
Der SP-Präsident bilanziert: «Unter dem Strich führt diese Steuergesetzrevision – auch wegen dem Steuer-Bschiss bei Abzügen und dem doppelten Steuergeschenk bei Dividenden – zu jährlichen Einnahmeausfällen bei Kirch- und Schulgemeinden, Bezirken und Kanton in der Höhe von rund 4,5 Millionen Franken. Die Folgen sind klar: Steuern werden erhöht oder Leistungen gekürzt. Das trifft den Mittelstand und untere Einkommen erheblich.»
Appenzell Innerrhoden ist bereits jetzt im schweizweiten Vergleich ein Steuerparadies für Reiche. Geringverdienende sind hingegen im landesweiten Vergleich schlecht gestellt. Deshalb sagt die SP AI «NEIN» zu dieser ungerechten und unausgewogenen Revision des Steuergesetzes mit Privilegien für Reiche und Aktionäre.