Keine Prämienverbilligung
Die Volksinitiative «Abtreibung ist Privatsache» fordert, dass eine Abtreibung nicht mehr von der obligatorischen Krankenkasse gedeckt wird und die Allgemeinheit keine Schwangerschaftsabbrüche mehr mitfinanzieren soll. Die Initianten versprechen sich damit nicht nur eine Abnahme von Abtreibungen, sondern auch eine massgebliche finanzielle Entlastung der Krankenkasse. Tatsächlich ist die heutige Abtreibungsratein der Schweiz die niedrigste in Europa, insbesondere bei jungen Frauen. Daher machen die jährlichen Kosten für Schwangerschaftsabbrüche lediglich 0,03% aller Gesamtausgaben der obligatorischen Grundversicherung aus. Die SP AI ist überzeugt, dass diese geringe Kostenabnahme keine Prämiensenkung zur Folge hätte, wie dies die Initiantenversprechen. Zudem darf nicht vergessen werden, dass für die Gesellschaft die Folgekosten von ungewollten Schwangerschaften längerfristig weit höher wären, als die tatsächlichen Kosteneinsparungen für die Krankenkassen.
Eine Frage der Solidarität
Entscheidend ist weiter, dass die Initiative das Solidaritätsprinzip der Krankenkasse untergräbt. Dieses Prinzip beruht nicht auf individuellen Lebensanschauungen, die selektionieren können, welche medizinischen Behandlungen von den Kassen vergütet dürfen und welche nicht. Wenn dies sowäre, müssten auch die Behandlung von Extremsport-Unfällen oder Raucher- und Alkoholkrankheiten aus der Grundversicherung der Krankenversicherung gestrichen werden. Zudem trifft die Initiative vor allem sozial und finanziell benachteiligte Frauen, was wiederum gegen den Solidaritätsgedanken der SP verstösst.
Untergrabung des Selbstbestimmungsrechts
Die SP AI versteht die Initiative weiter als Angriff auf die Errungenschaften der Fristenregelung und auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen. Keine Frau entscheidet sich leichtsinnig für einen Schwangerschaftsabbruch. Es kann nicht sein, dass bei dieser Entscheidung finanzielle Gründe mitentscheiden müssen. Zudem diskriminiert die Initiative die Frauen, indem sie allein für die Kosten einer Abtreibung aufkommen müssten und die Männer aus ihrer finanziellen Mitverantwortung entlassen würden.
Die Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs durch die Grundversicherung garantiert, dass alle betroffenen Frauen wirklich Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch haben und es keine Hürden finanzieller Art gibt. Sie garantiert fixe Tarife für den Eingriff und gewährleistet eine seriöse Beratung und fachlich hochwertige Behandlung von Abtreibungen. Sie zwingt die Frauen nicht, auf billige, medizinisch fragwürdige Angebote ausweichen zu müssen. Deshalb empfiehlt die SP AI einstimmig, die Initiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» abzulehnen.