Der Bundesbeschluss, über den wir am 18.Mai abstimmen, ist ein direkter Gegenvorschlag zu einer Initiative für einen Hausarztartikel in der Bundesverfassung. HausärztInnen wollten ihrem Anliegen nach besserer Ausbildung und Entlöhnung endlich Gehör verschaffen. Doch ihre Forderungen waren zu sehr auf ihre eigene Berufsgruppe fokussiert. Deshalb zogen sie ihre Initiative zu Gunsten des vorliegenden Gegenvorschlages zurück, der eine umfassende medizinische Grundversorgung in der Verfassung verankert.
Grundversorgung in die Verfassung
Die medizinische Grundversorgung ist der Grundpfeiler unseres Gesundheitswesens und ein unverzichtbares Gut für alle. Mit dieser Vorlage wird sie für die ganze Bevölkerung sichergestellt. Im Zentrum stehen die Bedürfnisse der PatientInnen. Sie sollen Anspruch auf eine ausreichende, für alle zugängliche medizinische Grundversorgung haben. Das Rückgrat davon sind die Haus- und KinderärztInnen - oft die erste Anlaufstelle bei medizinischen Problemen. Bei ihnen erfolgen 70 Prozent aller medizinischen Behandlungen oder Überweisungen. Doch bei ihnen fallen nur gerade vier Prozent der gesamten Gesundheitskosten an. Mit dem Älterwerden unserer Bevölkerung und der damit verbundenen Zunahme von chronisch Kranken sind gerade auch in ländlichen Regionen genügend HausärztInnen wichtig. Deshalb wird im neuen Verfassungsartikel speziell die Förderung der Hausarztmedizin sichergestellt. Ausserdem schafft diese Vorlage eine Grundlage für neue Zusammenarbeitsmodelle zwischen Gesundheitsberufen wie Ärzte, Pflegende, PhysiotherapeutInnen, Spitex, ApothekerInnen und DrogistInnen. Dies eröffnet Entwicklungsperspektiven für das gesamte Gesundheitswesen.
Haus- und KinderärztInnen unverzichtbar
Politische Fehlentscheide, finanzielle Einbussen und hohe Arbeitsbelastungen haben die Attraktivität der Haus- und KinderärztInnen gemindert. Immer weniger Studierende entscheiden sich für diesen Berufszweig. Nun braucht es gute Ausbildungsmöglichkeiten, familienfreundliche Arbeitszeiten und faire Löhne, um sie für eine Laufbahn in der Haus- oder Kinderarztmedizin zu gewinnen. Diese Förderung und Unterstützung der Basismedizin ist notwendig – gerade auch wenn eine gute Versorgung der Menschen bei Notfällen auch an Sonntagen und in der Nacht sichergestellt werden soll. Dieser Verfassungsartikel schafft auch bessere Grundlagen für eine umfassende medizinische Grundversorgung im Spital Appenzell.
Die SP AI sagt „Ja“ zur verfassungsmässigen Verankerung einer verlässlichen medizinischen Grundversorgung für alle, bei der Haus- und KinderärztInnen eine zentrale Aufgabe erfüllen.