Die Vorlage, über die wir am 24. September abstimmen, umfasst eine gemeinsame Reform der AHV (erste Säule) und der Pensionskasse (zweite Säule). Wegen tiefer Renten an den Kapitalmärkten wird der Umwandlungssatz der Pensionskassenrenten im obligatorischen Teil von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt. Über 45jährige Personen spüren diese Senkung des Umwandlungssatzes nicht, weil sie von einer Besitzstandsgarantie ihrer Rente profitieren. Das Rentenalter der Frauen wird auf 65 Jahre erhöht. Um das Rentenniveau erhalten zu können, werden alle AHV-Neurenten um 70 Franken pro Monat und die Obergrenze der AHV-Ehepaarrenten von aktuell 150 auf 155 Prozent der maximalen Einzelrente angehoben. In der Pensionskasse wird neu ein grösserer Teil des Lohns versichert, was Benachteiligungen von Teilzeitarbeit und tiefen Einkommen weitgehend beseitigt. Arbeitnehmende ab 58 Jahren bleiben bei Arbeitslosigkeit in ihrer Pensionskasse versichert und haben neu auch bei Erreichen ihres Rentenalters einen Anspruch auf eine Rente. Zudem wird die Flexibilisierung des Rentenalters ermöglicht.
Finanzierung gesichert
Diese Reform ist notwendig, um eine drohende Unterfinanzierung von AHV und Pensionskassen für die kommenden zehn Jahre zu kompensieren. Die Senkung des Umwandlungssatzes bei der zweiten Säule und die Erhöhung des Frauenrentenalters sind u.a. Massnahmen dazu. Weiter wird ab 2018 ein Mehrwertsteuerbetrag von der IV auf die AHV umgelenkt. Diese jährlich mehr als eine Milliarde Franken AHV-Zuschuss spüren wir nicht einmal in unserem Portemonnaie. Ab 2021 wird die Mehrwertsteuer um zusätzliche 0,3 Prozent zu Gunsten der AHV erhöht. Zudem werden erstmals seit über 40 Jahren die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge um je 0,15 Prozentpunkte erhöht.
Stärkung der AHV
Die AHV ist jedoch nur gesichert, wenn der gesamten Reform zugestimmt wird. Dieses Gesamtpaket ist keine Abbauvorlage wie die vorangegangenen Rentenrevisionen von 2004 und 2010, welche vom Stimmvolk deutlich abgelehnt wurden. Die «Altersvorsorge 2020» garantiert den Erhalt des Rentenniveaus und das Rentenalter 67 ist vom Tisch. Sie kompensiert die Senkung des Umwandlungssatzes mit höheren AHV-Renten. Erstmals seit 40 Jahren kommt es zu einer Erhöhung der AHV-Renten. Die AHV bleibt die grösste Errungenschaft unseres modernen Sozialstaates und das Herzstück der solidarischen Schweiz. Sie ist zwischen Arm und Reich solidarisch finanziert. Denn die Renten sind bei unbegrenzter Beitragspflicht gegen oben plafoniert. Und das direkte Umlageverfahren der Beiträge von der aktiven Erwerbsgeneration an die Rentnerinnen und Rentner ist Ausdruck der Solidarität zwischen Jung und Alt.
Guteidgenössischer Kompromiss
Von dieser Stärkung der AHV profitieren vor allem jene, welche in ihrem Erwerbsleben nur in die erste Säule einzahlen können: Frauen mit Teilzeitjobs, Bäuerinnen und Bauern oder Kleingewerblerinnen und Kleingewerbler. Diese Reform ist ein breit getragener Kompromiss, wie es in unserem Land bei derart umfassenden Vorlagen üblich ist. Sie unterstützt Arbeitnehmende und Leute mit kleinen Einkommen. Die Jungen können auch künftig auf eine solide AHV bauen. Deshalb engagiert sich die SP AI mit voller Kraft für ein «doppeltes Ja».
Zum Schluss noch dies:
Je länger mit einer Reform zugewartet wird, umso höher sind die Kosten zur Nachfinanzierung. Bei einem Scheitern der Reform droht ein Scherbenhaufen. Der bürgerliche «Plan B» verlangt das Rentenalter 67. Zudem sollen die Pensionskassen nach einem Modell der Mitte-rechts-Mehrheit im Nationalrat reformiert werden. Dazu existieren detaillierte Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen. Im Vergleich zur «Altersvorsorge 2020» wären dann die Jüngeren und Ärmeren die Verlierer. Die SP AI akzeptiert keine Schwächung der AHV – dem Herzstück unserer solidarischen Schweiz – zu Gunsten des privaten Sparens.