Das Anti-Terror-Gesetz soll mit neuen Massnahmen vorbeugend eingreifen können, um terroristische Aktivitäten zu verhindern. Gemäss diesem Polizeimassnahmengesetz (PMT) müsste man neu weder einen Terrorakt vorbereiten, noch ausführen. Allein die Vermutung, in Zukunft gefährlich werden zu können, reicht aus, um gegen diese Person einschneidende Massnahmen zu ergreifen. Was damit gemeint wird, bleibt im Gesetzestext undefiniert. Der polizeilichen Willkür stehen Tür und Tor offen.
Allein auf Grund dieser vagen Vermutungen und Hypothesen könnten einschneidende Massanahmen wie Hausarrest, Verbote für Kontakte oder Auslandreisen und Freiheitsentzug verfügt werden. Besonders stossend ist, dass solche Massnahmen bereits gegen Kinder ab 12 Jahren angeordnet werden können, was gegen die UNO-Kinderrechtskonvention verstösst.
Die SP AI sagt «Nein» zu diesem übertriebenen Gesetz. Die Unschuldsvermutung und unsere Grundrechte dürfen nicht für eine angebliche Terrorbekämpfung geopfert werden.