Vernehmlassung
Revision des Jagdgesetzes (Wildruhegebiete)
Appenzell, 18. Juni 2021
Sehr geehrter Herr Landammann
Sehr geehrte Mitglieder der Standeskommission
Wir bedanken uns für die Möglichkeit der Stellungnahme zur Revision des Jagdgesetzes (Einführung von Wildruhegebieten), die wir wie folgt wahrnehmen.
Einleitende Bemerkungen
Die Sozialdemokratische Partei Appenzell Innerrhoden (SP AI) begrüsst die Einführung der geplanten vier Wildruhegebieten «Sonnenhalb», «Chalberer», «Marwees» und «Brugger Wald». Die touristische Übernutzung – einhergehend mit einer zunehmenden Respektlosigkeit im Umgang mit der Natur – führen zu gravierenden Störungen der Wildtiere während ihrer Winterruhe. Die SP AI unterstützt deshalb deren verbesserten Schutz mit der Schaffung von vier gesetzlich festgelegten Wildruhegebieten als wichtigen Beitrag zum verbesserten Einklang von Mensch und Natur. Die SP AI teilt die in der Botschaft ausgeführten Begründungen der Standeskommission.
In den vorgesehenen vier Wildruhegebieten wird die Dauer der Ruhezeit (frühestens 15. Dezember bis spätestens 30. Juni des Folgejahres) festgelegt. Deren Aussengrenzen werden auf speziellen Landkarten markiert. Innerhalb dieser Zonen werden erlaubte Routen mit entsprechenden Wegweisern gekennzeichnet. Die SP AI stellt jedoch in Frage, ob in der Praxis genügend Klarheit darüber herrscht, wann diese Wildruhegebieten betreten oder wieder verlassen werden. Denn die Tendenz, die Landschaft zunehmend kreuz und quer auch ausserhalb offizieller Routen zu nutzen, nimmt – u. a auch auf Grund immer besserer Ausrüstungen – deutlich zu.
Die SP AI beantragt, die Kennzeichnung der Aussengrenzen und die Information über diese Aussengrenzen im Gesetz deutlicher festzulegen, damit auch abseits der offiziellen Wegrouten Klarheit darüber herrscht. Dies kann beispielsweise in der Praxis mit Informationstafeln auch ausserhalb dieser Wildruhegebiete oder mit entsprechenden Informationskampagnen im Internet umgesetzt werden. Damit wird einerseits der Schutz der Wildtiere verstärkt. Andererseits verschafft diese Gesetzesergänzung auch mehr Klarheit, zumal Zuwiderhandlungen in den Wildruhegebieten rechtlich belangt werden (siehe: Ergänzung zu Art. 2 der Wildruheverordnung).
Wildruheverordnung
Art. 2 Grenzen der Wildruhegebiete
Die SP AI schlägt folgende Ergänzung dieses Gesetzesartikels (in kursiver Schrift) vor:
1 Die Grenzen richten sich nach den Karten im Anhang.
2 Die Information und Signalisation ist so zu gestalten, dass auch abseits der offiziellen Wegrouten Klarheit über die Grenzen herrscht.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen und grüssen Sie freundlich.
Sozialdemokratische Partei Appenzell Innerrhoden (SP AI)