Die Freiheit zu rauchen hört dort auf, wo Menschen beeinträchtigt werden, weil sie unfreiwillig dem Tabakrauch ausgesetzt sind. Mit der Annahme dieser Initiative soll die bisherige Gesetzgebung zum Schutz vor dem Passivrauchen in Restaurants, Bars, Schulen und Kinos schweizweit vereinheitlicht und die Massnahmen insbesondere zum Schutz der Gesundheit der Angestellten gestärkt werden. Das Rauchverbot wird auf alle Innenräume ausgedehnt, die öffentlich zugänglich sind oder als Arbeitsplätze dienen. Gastronomiebetriebe haben die Möglichkeit, unbediente Raucherräume einzurichten. Auch am Einzelarbeitsplatz darf weiterhin geraucht werden, solange niemand durch das Passivrauchen beeinträchtigt wird.
Besserer Schutz am Arbeitsplatz
Aktuell sind in der Gastronomie in der Mehrheit der Kantone nach wie vor bediente Fumoirs erlaubt und die ArbeitnehmerInnen sind dort dem Rauch ausgesetzt. Die Verantwortung für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird auf die Angestellten abgewälzt - unter dem Vorwand, dass sie selber entscheiden können, welche Arbeitsbedingungen sie sich zumuten wollen. Doch dies ist eine vermeintliche Freiwilligkeit. Arbeitnehmende sind auf eine Arbeitsstelle angewiesen. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten wird es sich kaum jemand leisten können, das Einverständnis zur Arbeit in Raucherlokalen zu verweigern und somit eine Anstellung aufs Spiel zu setzen.
Schluss mit dem Flickenteppich
Momentan existieren in unserem Land drei verschiedene Varianten von Gesetzen zum Schutz vor dem Passivrauchen: In Appenzell Innerrhoden und weiteren zehn Kantonen sind bediente Fumoirs und deklarierte Raucherlokale erlaubt. Ausserrhoden mit sechs anderen Kantonen ermöglichen nur bediente Fumoirs. Acht Kantone – auch St. Gallen – setzen schon jetzt um, was diese Initiative fordert: den umfassenden Schutz der Arbeitnehmenden vor gesundheitlichen Schäden durch das Passivrauchen. Auf der kurzen Distanz zwischen Appenzell und St. Gallen wird man also mit drei verschiedenen Gesetzgebungen konfrontiert. Doch der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist keine föderalistische Frage. Mit einem «Ja» am 23. September ist Schluss mit diesem wettbewerbsverzerrenden Flickenteppich. RestaurantbetreiberInnen haben beispielsweise keinen Nachteil mehr durch die Tatsache, dass im Nachbarskanton weniger strenge Vorschriften gelten. Es wird eine schweizweit einheitliche und wirksame Regelung zum Schutz der Bevölkerung – also ein wirksamer Gesundheitsschutz für alle umgesetzt. Deshalb empfiehlt die SP AI am 23. September ein „Ja“ zu dieser Initiative.