Die Sozialdemokratische Partei des Kantons Appenzell Innerrhoden (SP AI) hat an ihrer Gründungsversammlung die JA-Parole zum Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung gefasst. Er schreibt in der Verfassung eine qualitativ hochwertige musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen und die gezielte Förderung von begabten Musizierenden fest.

Bildungspolitik ist die beste Sozialpolitik: Musik und Sport dienen der Gesundheit und der Gewaltprävention. Die Musikförderung wird somit zur Gesellschaftsfrage, die nicht nur darauf reduziert werden kann, ein wichtiger Faktor für die volkswirtschaftliche Wertschöpfung zu sein. Musik ist Teil unseres kulturellen Selbstverständnisses. Trotz der hohen Beteiligung der Schweizer Bevölkerung an musikalischen Aktivitäten – in Ausbildung und Freizeit – ist die Chancengleichheit beim Zugang zum ausserschulischen Musikunterricht längst nicht für alle realisiert. So verlieren wir nicht nur wertvolles Talent, sondern auch einen Teil unserer eigenen Identität.

Chancengleichheit

Gerade ärmere Familien können sich eine musikalische Förderung ihrer Kinder nicht leisten. Dazu kommt, dass Musikschulen teilweise mit grossen Problemen kämpfen, denn bisher sind sie nur in den Kantonen Baselland und Luzern in die Gesetzgebung eingebunden. Es ist eine ausgewiesene Tatsache, dass musikalische Bildung die kognitiven, motorischen und sozialen Fähigkeiten fördert. Somit können vor allem auch Kinder vom Umgang mit Musik profitieren, die sozial benachteiligt oder in ihrer kognitiven Entwicklung weniger gefördert werden.

Musikförderung ist Gesellschaftsförderung

Musikunterricht in der Schule, aber auch das Musizieren in einer Blaskapelle oder einem Chor ermöglicht Kindern und Jugendlichen, musikalische Erfahrungen zu sammeln. Die positive Wirkung solcher Aktivitäten auf die Persönlichkeitsentwicklung ist unbestritten. Im neuen Verfassungsartikel werden vier Themen behandelt: (1) Bund und Kantone werden verpflichtet, die musikalische Bildung zu fördern. (2) Bund und Kantone setzen sich für einen qualitativ hochwertigen Musikunterricht ein; schweizweit soll festgelegt werden, welche Kompetenzen die SchülerInnen im Unterricht entwickeln sollen. Sofern ein Kanton keine Ziele formuliert, erlässt der Bund die nötigen Vorschriften. (3) Musik soll nicht nur im Schulzimmer erlebt werden, sondern sich zu einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung wandeln. Der Verfassungsartikel sieht vor, dass Bund und Kantone Grundsätze für den Zugang der Jugend zum Musikunterricht festlegen, sodass möglichst viele die Gelegenheit erhalten, Musik zu machen. (4) Mehr junge Menschen sollen ihr musikalisches Talent besser entfalten können.

Eine breite kulturelle Förderung von Kindern und Jugendlichen trägt zu einer gesunden Gesellschaft bei. Dabei sollte jedoch nicht nur Musik, sondern auch andere Kulturdisziplinen wie Theater, Tanz oder Bildende Kunst gefördert werden. Mit einem Ja am 23. September zur Jugendmusikförderung sagen wir Ja zu einer starken Gesellschaft.

02. Sep 2012