Das Covid-19-Gesetz ist ein Wirtschaftsgesetz! Es regelt Not lindernde Finanzhilfen während der Corona-Pandemie – auch in Innerrhoden. Die Sozialdemokratische Partei Appenzell Innerrhoden (SP AI) unterstützt dieses Gesetz. Denn die Fortsetzung dieser Finanzhilfen ist zur Bewältigung der Corona-Krise notwendig. Einschränkungen und Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beruhen nicht auf dem Covid-19-Gesetz. Dafür bildet das Epidemiengesetz die rechtliche Grundlage, welches das Stimmvolk bereits 2013 deutlich angenommen hat.

Die Corona-Krise zeigt: Wir alle brauchen die Unterstützung der Gesellschaft, wenn unsere Existenz gefährdet ist. Darum geht es beim Covid-19-Gesetz, über das wir am 13. Juni abstimmen. Mit diesem Gesetz können der Bund und die Kantone den Menschen und Unternehmen helfen, die wegen der Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Über eine Million Menschen und über hunderttausend Unternehmen waren oder sind noch immer auf finanzielle Unterstützung angewiesen: auf Kurzarbeitsentschädigung; auf Erwerbsersatzentschädigung für alle, die wegen den Massnahmen nicht mehr weiterarbeiten konnten oder können; auf Härtefallhilfen für Restaurants und Hotels, für Eventbranche oder Reisebüros; und auf die Unterstützung von Kultur, Sport und Medien. Ziel dieser Massnahmen ist, Existenzen, Arbeitsstellen und Ausbildungsplätze zu sichern. Mit einem «Ja» zum Covid-19-Gesetz können diese Finanzhilfen über den 25. September hinaus fortgesetzt werden.

Covid-19-Gesetz: ein Wirtschaftsgesetz!
GegnerInnen argumentieren, das Gesetz sei am Volk vorbei in Kraft gesetzt worden. Es beende die freie und demokratische Schweiz. Die SP AI erinnert an die Fakten: Das Covid-19-Gesetz ist im ordentlichen demokratischen Zusammenspiel entstanden. Der Bundesrat musste im Frühling 2020 rasch reagieren, um die Bevölkerung zu schützen und Menschen und Unternehmen finanziell unter die Arme zu greifen. Dabei stützte er sich kurzzeitig auch auf Notrecht, wie es die Verfassung vorsieht. Dieses Notrecht wurde aber schnellstmöglich beendet und das Parlament hat das Covid-19-Gesetz beschlossen. Auch über alle weiteren Kreditanträge des Bundesrates entscheiden National- und Ständerat. Gerade die Tatsache, dass auch während der Pandemie die Möglichkeit zu einem Referendum bestand, zeigt: Unsere demokratischen Rechte bleiben auch mit diesem Gesetz gewahrt.

Das Covid-19-Gesetz ist ein Wirtschaftsgesetz!
Für alle Einschränkungen und Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, die zunehmend kritisiert werden, bildet das Epidemiengesetz, welches 2013 vom Stimmvolk deutlich angenommen wurde, die rechtliche Grundlage.

Bundesrat und Parlament empfehlen, dem Covid-19-Gesetz zuzustimmen. Bei einer Annahme hat dieses-Gesetz bis Ende 2021 Gültigkeit. Auch die SP AI unterstützt dieses Wirtschaftsgesetz. Sie sagt damit «Ja» zur Fortsetzung der nötigen Finanzhilfen und «Ja» zum nötigen gesellschaftlichen Zusammenhalt.

03. Jun 2021