Nach dem Bundesgerichtsurteil besteht gemäss der Innerrhoder Gesundheitsdirektorin Handlungsbedarf zu mehr Krankenkassen-Prämienverbilligungen in unserem Kanton. Die SP Appenzell Innerrhoden (SP AI) wartet konkrete Schritte der Standeskommission ab und wird dann über ihr weiteres Vorgehen entscheiden.

Das Bundesgericht legte klar fest, dass sich die Kantone bei der Bemessung der Prämienverbilligung am mittleren Einkommen auszurichten haben und nicht willkürlich Limiten festlegen dürfen. Aus Sicht der SP AI ist es unerlässlich, dass die untere Mittelschicht (70 – 100 Prozent des mittleren Einkommens) Prämienvergünstigungen erhält. Von 2012 bis 2017 wurden in Appenzell Innerrhoden überdurchschnittlich häufig Prämienverbilligung gekürzt. 1560 Menschen waren davon betroffen. Die SP AI fordert in unserem reichen Kanton eine Korrektur dieses Entscheids. Es ist unakzeptabel, dass die Standeskommission eine Reduktion der Unternehmensgewinnsteuern um 25 Prozent plant und auf dem Buckel des unteren Mittelstands spart.

Schlussendlich soll kein Haushalt mehr als 10 Prozent seines verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien bezahlen. Dazu wird die SP im Frühling schweizweit eine entsprechende Volksinitiative lancieren. Zudem packt die SP AI das Problem der stetig steigenden Gesundheitskosten bei den Wurzeln. Im Gesundheitswesen wird mit unnötigen Leistungen viel Geld verschwendet. Die SP AI trägt an der diesjährigen Landsgemeinde mit ihrer Initiative zur «Versorgungsregion Säntis» zur besseren Koordination der medizinischen Angebote und somit zu tieferen Kosten bei.

03. Feb 2019