Im aktuellen Mietrecht sind die Untermiete und das Anmelden des Eigenbedarfs genügend geregelt. Künftig wird die bisher bewährte Untermiete erschwert, und eine Kündigung bei Anmeldung von Eigenbedarf kann leichter durchgesetzt werden. Mit beiden zur Abstimmung stehenden Gesetzesänderungen wird der Schutz der Mietenden ohne Not geschwächt. Es werden Möglichkeiten geschaffen, um den Mieterinnen und Mietern einfacher kündigen zu können. Oft wird dann bei jedem Wohnungswechsel der Mietzins drastisch und gesetzeswidrig erhöht.
Es darf nicht sein, dass sich die Mietzinsspirale unaufhaltsam nach oben dreht. Aktuell zahlen und Mieterinnen und Mieter in unserem Land – entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichts – jährlich 10 Milliarden Franken zu viel Miete. Mit beiden zur Abstimmung stehenden Vorlagen wird Tür und Tor zu weiterhin explodierenden Mietzinsen eröffnet.
Wohnkosten sind auch in Innerrhoden sehr hoch. Erschwinglicher Wohnraum für Familien ist Mangelware. Es gibt sicher Vermieterinnen und Vermieter, die korrekt mit ihren Mieterinnen und Mietern umgehen. Doch mit dem Zuhause der Menschen darf nicht zu einfach Profit gemacht werden. Diese unnötige Schwächung des Mietschutzes muss bekämpft werden. Deshalb sagt die SP AI «Nein» zu beiden Mietvorlagen, die Teil von weiteren geplanten Angriffen der mächtigen Immobilienlobby auf das Mietrecht sind.