Bis zum offiziellen Termin vom 12. März 2021 haben mehrere StimmbürgerInnen ihr demokratisches Recht genutzt und mit amtlichem Formular der Ratskanzlei Gegenvorschläge für die Wahlen der öffentlichen Ämter an der Urne eingereicht. Im Vergleich zu früheren Jahren mit Wahlen an der Landsgemeinde sind auf diesem vom Grossen Rat legitimierten Weg auffallend viele Gegenvorschläge eingegangen. Verschiedene dieser Wahlvorschläge haben zu unnötigen Irritationen und Missstimmungen geführt. Denn mehrere Vorgeschlagene wurden im Voraus von der Person, die sie als Alternative zu bisherigen AmtsträgerInnen portiert hat, nicht angefragt. Der Grosse Rat hat es an der Session im Februar 2021 verpasst, in seiner Verordnung über ausserordentliche Urnenabstimmungen entsprechende Bestimmungen aufzunehmen. Ganz im Gegenteil hat das Parlament den Erlass der Standeskommission zu den ausserordentlichen Urnenabstimmungen vom Sommer 2020 gar noch aufgeweicht. Die aktuelle Realität zeigt, dass die politische Kultur der Landsgemeinde nur bedingt auf Urnenwahlen und -abstimmungen übertragbar ist.
Die SP AI steht für politische Vielfalt und transparente Wahlverfahren. Demokratische Abläufe dürfen nicht ad absurdum geführt werden. Zu deren Schutz fordert die SP AI deshalb eine verbesserte gesetzliche Grundlage für mögliche künftige Urnenwahlen und -abstimmungen.