Künftig sollen Hass und Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung unter die bereits bewährte Antirassismus-Strafnorm fallen. Wer als Einzelperson aufgrund seiner sexuellen Orientierung beleidigt wird, kann sich schon heute rechtlich wehren. Sind hingegen ganze Bevölkerungsgruppen betroffen, besteht kein rechtlicher Schutz. Die Bundesverfassung garantiert die Würde aller Menschen in unserem Land. Dieser Schutz wird nun auf Gesetzesstufe durchgesetzt. Die neue Rassismus-Strafnorm ermöglicht, dass Hass und Hetze gegen homo- und bisexuelle Menschen künftig strafbar sind. Dies wird bereits bei Ausgrenzungen aufgrund anderer Ethnie, Nationalität oder Religion bewährt umgesetzt. Die Meinungsäusserungsfreiheit wird dadurch nicht tangiert. Denn verboten werden diskriminierende und zu Hass aufrufende Äusserungen und Handlungen, jedoch nicht kritische Diskussionen. Jedes Grundrecht geht nur so weit, wie es nicht Grundrechte anderer verletzt.
Hassaufrufe und Ausgrenzung sind keine verhandelbaren Meinungsäusserungen sondern Angriffe auf die Würde der Betroffenen.
Die SP AI setzt sich für eine freie und tolerante Gesellschaft ein. Entsprechend ist der Schutz besonders verletzlicher Menschengruppen, welche erfahrungsgemäss häufig von Diskriminierung betroffen sind, wichtig. Deshalb braucht es am 9. Februar ein «Ja» zur Erweiterung der Rassismus-Strafnorm und zu mehr Schutz vor Hass und Hetze.